Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hermann Franzmann GmbH

1.) Maßgebliche Rechtsgrundlage für alle von uns (Auftragnehmer) übernommenen Bauleistungen einschließlich Montagen sind die Vorschriften der anliegenden ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B ) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung, (Die VOB/B können Sie hier als PDF-Datei herunterladen).

Diese Vorschriften gelten auch für etwaige geänderte oder zusätzliche Leistungen sowie Nachtragsaufträge, die im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages stehen. Diese Vertragsgrundlagen werden schon jetzt für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen vereinbart und haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Auftraggebers.

2.) Bei Reparaturleistungen gilt nicht die VOB/B vereinbart, sondern bei Reparaturleistungen gilt das BGB-Werkvertragsrecht.

3.) Angebote sind für den Auftragnehmer nur 30 Werktage verbindlich.

4.) Sollte der Auftraggeber seinem Auftrag eigene Geschäftsbedingungen zugrunde gelegt haben, so gelten diese nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

5.)  Unsere Eigentums- und Urheberrechte an von uns erstellten Angebotsunterlagen sowie deren rechnerischen Grundlagen behalten wir uns vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzugeben.

6.) Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen. Ist der Auftragnehmer ihm dabei behilflich, so trägt der Auftraggeber auch die dadurch entstandenen Kosten.


Kranmontage Großkollektor

Telefon:
06201 90330

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  • 03.2008:
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